Fotowettbewerb „Mein Lieblingsplatz im Naturpark Südsteiermark“

Wir laden alle Bewohnerinnen und Bewohner des Naturparks ein, uns ihren Lieblingsplatz im Naturpark Südsteiermark vorzustellen. Im Mittelpunkt steht die wunderbare Landschaft des Naturparks.

Wir laden alle Bewohnerinnen und Bewohner des Naturparks ein, uns ihren Lieblingsplatz im Naturpark Südsteiermark vorzustellen. Im Mittelpunkt steht die wunderbare Landschaft des Naturparks: das Lieblingsbankerl, die schönste Wiese, der herrlichste Ausblick, ein Picknick-Platz zum Wohlfühlen, der knorrigste Baum im Wald – ein Ort im Naturpark jedenfalls, der mit besonders schönen Emotionen für Sie verbunden ist.

Die Siegerfotos werden ab Frühling 2019 in der neuen Naturpark-Ausstellung im Naturparkzentrum Grottenhof zu sehen sein. Eine Jury wird die Fotos prämieren. Die Fotograf*Innen des besten Fotos jeder Naturparkgemeinde dürfen sich über ein Geschenk aus dem Naturpark freuen.

Schicken Sie uns das Foto bis 10. April 2019 an: office@naturpark-suedsteiermark.at. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen!

Mit der Teilnahme an diesem Fotowettbewerb stimmen Sie zu, dass das Regionalmanagement Südweststeiermark GmbH-Naturpark Südsteiermark die übermittelten Fotos für die Ausstellung und die eigene Öffentlichkeitsarbeit uneingeschränkt nutzen kann. Wir bitten um Angabe des Fotografen/der Fotografin, eine Bezeichnung des Ortes und der Gemeinde und die Erlaubnis diese Daten auch als Text zum Foto zeigen zu dürfen.

Informationen:

1) Der Naturpark Südsteiermark veranstaltet einen Fotowettbewerb um in der neuen Naturparkaustellung am Grottenhof die schönsten Plätze der Südsteiermark auszustellen. Die TeilnehmerInnen und Uploader der Bilder stellen damit dem Regionalmanagement Südweststeiermark GmbH-Naturpark Südsteiermark ihre Bilder uneingschränkt zur Verfügung. Eine unabhängige Jury bewertet die Bilder und der Naturpark Südsteiermark meldet sich nach dieser Beurteilung bei ihnen bezüglich der weiteren Verwendung der Bilder.

2) Zwischen den Veranstaltern und den Uploadern gilt daher nachfolgendes als Vertragsgrundlage als vereinbart: Der Uploader garantiert, dass er zur Übermittlung des Lichtbildes umfassend berechtigt ist, sohin entweder das Lichtbild selbst angefertigt hat, oder eine umfassende Rechteübertragung (die ihn auch zur Weitergabe eines Werknutzungsrechtes berechtigt) im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Lichtbildhersteller vereinbart hat. Der Uploader garantiert weiters, dass allenfalls auf dem Lichtbild abgebildete Personen ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben, dass das Lichtbild am Fotowettbewerb teilnimmt und daher auch in weiterer Folge im Rahmen des Fotowettbewerbes oder im Rahmen anderer medialer Veröffentlichungen der breiten Öffentlichkeit bekannt wird, und dass die Abgebildeten daher aus jedweder Veröffentlichung keinerlei Ansprüche an die Veranstalter herantragen werden.

3) Mit dem Upload des Lichtbildes räumt der Uploader den Veranstaltern jeweils ein nicht exklusives, und räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränktes und unentgeltliches Werknutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs 1 Fall 2 Urhebergesetz ein, das insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung umfasst, und die Veranstalter berechtigt, das übermittelte Lichtbild in jeglicher Art und Weise auf nicht exklusiver Basis zu verwenden, weiterzugeben, dies auch entgeltlich und im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes. Die den Veranstaltern als Werknutzungsberechtigten eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich auch auf alle Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht bekannt sind.

4) Der Uploader wird die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere solchen allenfalls abgebildeter Personen oder nicht bekannt gegebener Fotografen, freihalten, die diese Dritten direkt gegen die Veranstalter richten.

5) Die Veranstalter werden die übermittelten persönlichen Daten des Uploaders nur soweit und solange es der Wettbewerb erfordert, benutzen und aufbewahren. Die Veranstalter verpflichten sich, keine persönliche Daten des Uploaders an Dritte weiterzugeben. Der Uploader hat die Möglichkeit, jederzeit unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Es genügt in diesem Fall eine Kontaktaufnahme per Post oder E-Mail. Der Uploader ist weiters berechtigt, seine Einwilligung in die Speicherung der ihn betreffenden Daten jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen. Auch dieser Widerruf kann schriftlich per Post oder E-Mail erklärt werden.

6) Die Veranstalter haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen.

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